ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GAMEFAIR BELGIUM – AUSSTELLER

ARTIKEL 1. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Gamefair Belgium und den an der Veranstaltung teilnehmenden Ausstellern.

ARTIKEL 2. Änderungen und Stornierung durch die Organisation

  • Die Organisation behält sich das Recht vor, die Ausstellungsdaten und/oder Öffnungszeiten zu ändern oder die Ausstellung aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher Umstände abzusagen.
  • Im Falle einer Stornierung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren abzüglich eventuell entstandener Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf darüber hinausgehende Entschädigung besteht nicht.

ARTIKEL 3. Registrierung und Teilnahme

  • Die Organisation behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Eine Anmeldung ist verbindlich und kann vom Aussteller nicht einseitig widerrufen werden.

ARTIKEL 4. Standfläche und -gestaltung

  • Die Lage und die Abmessungen der Standfläche werden von der Organisation bestimmt. Die Zuteilung ist verbindlich.
  • Der Tausch, die Untervermietung oder die Übertragung der Standfläche ist ohne schriftliche Genehmigung der Organisation nicht gestattet.

ARTIKEL 5. Zahlungsbedingungen

  • Bei Anmeldung werden 25% der Gesamtmietsumme in Rechnung gestellt, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
  • Der Restbetrag ist bis spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung zu bezahlen.
  • Bei Anmeldungen innerhalb von 2 Monaten vor der Veranstaltung wird der volle Betrag in Rechnung gestellt und ist sofort fällig.
  • Bei Zahlungsverzug kann die Organisation den Zugang zur Messe ohne Rückerstattung verweigern.
  • Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % p.a. erhoben und etwaige Inkassokosten gehen zu Lasten des Ausstellers.

ARTIKEL 6. Haftung

  • Der Aussteller haftet in vollem Umfang für alle Schäden an Personen, Eigentum oder der Organisation, die durch sein Handeln oder seine Fahrlässigkeit entstehen.
  • Die Organisation haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Ausstellers.
  • Der Aussteller ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder sein Material verursacht werden.
  • Der Aussteller stellt die Organisation von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben.

ARTIKEL 7. Versicherung

  • Sämtliche Waren und persönlichen Gegenstände des Ausstellers sind und verbleiben auf dessen eigenes Risiko.
  • Der Aussteller ist verpflichtet, seine eigenen Materialien und Waren gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu versichern.

ARTIKEL 8. Sicherheit und Vorschriften

  • Aussteller müssen sämtliche Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen der Organisation und der zuständigen Behörden einhalten.
  • Durch die Standgestaltung dürfen keine Gefahren für Besucher, andere Standinhaber oder den Veranstaltungsort entstehen.
  • Der Aussteller stellt die Organisation von Schadensersatzansprüchen frei, die aus der Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften resultieren.

ARTIKEL 9. Aufbau und Abbau

  • Der Auf- und Abbau muss innerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgen.
  • Für das Aufräumen und saubere Hinterlassen Ihres Standplatzes ist jeder Aussteller verantwortlich.
  • Bei verspäteter Räumung werden dem Aussteller die anfallenden Aufräum- und Lagerkosten in Rechnung gestellt.

ARTIKEL 10. Werbung und Verkaufsförderung

  • Werbung außerhalb der eigenen Standfläche ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Organisation nicht gestattet.
  • Störende Werbung, laute Musik oder störende Promotionaktionen sind nicht gestattet.

ARTIKEL 11. Exklusivität

  • Es wird für keine Produkte, Marken oder Dienstleistungen Exklusivität garantiert.

ARTIKEL 12. Höhere Gewalt

  • Die Organisation haftet nicht für die vollständige oder teilweise Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf extreme Wetterbedingungen, Pandemien, staatliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände.

ARTIKEL 13. Allgemeines

  • Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Aussteller diese Bedingungen an und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
  • Die Organisation behält sich das Recht vor, Aussteller, die gegen diese Bedingungen verstoßen, ohne Rückerstattung von der Veranstaltung auszuschließen.

Mit der Teilnahme an Gamefair Belgium erklärt der Aussteller, dass er diese Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.