ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GAMEFAIR BELGIUM

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen der Organisation von Gamefair Belgium und den Besuchern der Veranstaltung. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher mit diesen Bedingungen einverstanden.

2. Legitimation

Besucher müssen sich auf Verlangen der Organisation oder autorisierter Behörden ausweisen.

3. Zugang und Kontrolle

  • Die Veranstaltung findet auf privatem Gelände statt. Die Regeln des Grundstückseigentümers sind verbindlich.
  • Vor der Veranstaltung kann es zu einer Leibesvisitation oder Durchsuchung der Besucher kommen. Verweigert jemand die Mitwirkung, kann ihm der Zutritt verweigert werden.
  • Die Organisation behält sich das Recht vor, Besuchern ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern.

4. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen folgender Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände ist verboten:

  • Tontechnik
  • Alkoholische Getränke und Lebensmittel
  • Drogen (weiche und harte Drogen)
  • Glaswaren, Dosen, Plastikflaschen
  • Feuerwerk
  • (Feuer-)Waffen und andere gefährliche Gegenstände
  • Andere Angelegenheiten, die von der Organisation als gefährlich angesehen werden

5. Verkauf und Werbung

  • Der Verkauf oder die Verteilung von Waren wie Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidung und Werbematerial ist ohne schriftliche Genehmigung der Organisation nicht gestattet.
  • Eine Übernahme für andere Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.

6. Sicherheit

  • Besucher müssen sich stets so verhalten, dass sie weder sich selbst noch andere oder Eigentum gefährden.
  • Schäden am Eigentum der Organisation oder Dritter können zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Die Organisation behält sich das Recht vor, Besucher, die die öffentliche Ordnung stören oder sich eines Fehlverhaltens schuldig machen, vom Gelände zu verweisen.

7. Bild- und Tonaufnahmen

  • Das Aufnehmen von Fotos und Videos zu kommerziellen Zwecken ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Organisation verboten.
  • Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erteilt der Besucher der Organisation stillschweigend die Erlaubnis, Bild- und Tonmaterial für Werbe- und kommerzielle Zwecke aufzuzeichnen und zu verwenden.
  • Wenn ein Besucher Einwände gegen die Verwendung bestimmter Bilder hat, auf denen er erkennbar ist, kann er dies der Organisation schriftlich mitteilen.

8. Weisungen und Einhaltung

  • Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen der Organisation, des Sicherheitspersonals und der zuständigen Behörden wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst Folge zu leisten.
  • Die Organisation und die zuständigen Behörden haben das Recht, Besucher zu durchsuchen und nicht genehmigte Gegenstände zu konfiszieren oder zu vernichten.

9. Löschung und Sperrung des Zugriffs

  • Besuchern, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert oder sie können ohne vorherige Abmahnung vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
  • Im Falle einer Entziehung oder Zutrittsverweigerung verfällt die Eintrittskarte ohne Anspruch auf Erstattung.

10. Fluchtwege und Notfälle

  • Jeder Besucher hat sich bei Ankunft auf dem Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen Fluchtwegen und den im Notfall zu befolgenden Anweisungen vertraut zu machen.

11. Haftung

  • Das Betreten des Veranstaltungsgeländes und der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Organisation haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von persönlichem Eigentum.
  • Die Haftung der Organisation ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den ihr Versicherer im konkreten Fall auszahlt.
  • Die Organisation haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch Aussteller, deren Personal, Materialien oder Aktivitäten verursacht werden. Eventuelle Schadensersatzansprüche obliegen dem jeweiligen Aussteller, der verpflichtet ist, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

12. Höhere Gewalt

  • Die Organisation haftet nicht für die vollständige oder teilweise Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf extreme Wetterbedingungen, Pandemien, staatliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt der Besucher, diese Bedingungen gelesen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein.